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Re: Ruckeln beim Beschleunigen

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 23:06
von Bacardifan86
Ich muss den Text von Trapped etwas korrigieren.Wird nicht ausdrücklich im Vertrag drauf hingewiesen,Das man auf Garantie,Gewährleistung und Sachmängelhaftung verzichtet,ist man als Verkäufer 6 Monate in der Sachmängelhaftung.Glaubt mir.Ivh habe das ganze gerade durch

Re: Ruckeln beim Beschleunigen

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 06:36
von Mops
Was ist z.b. mit ADAC Vertrag. Da steht ohne Garantie wenn von privat.

Vermeiden Sie beim (Ver-)Kauf gebrauchter Fahrzeuge Rechtsstreitigkeiten, indem Sie klare Absprachen mit dem (Ver-)Käufer treffen. Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, erleichtert ein schriftlicher Vertrag die Beweislage erheblich. Verwenden Sie daher möglichst einen der ADAC-Musterverträge.
Hinweise:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug als Privatperson verkaufen, dürfen Sie die Sachmängelhaftung ausschließen und müssen nicht für Mängel am Fahrzeug haften. Ein Haftungsausschluss ist unzulässig, wenn Sie Unternehmer sind und den Wagen an eine Privatperson verkaufen. Verkaufen Sie als Unternehmer an einen anderen Unternehmer, ist der Ausschluss aber erlaubt. Als Unternehmer zählt nicht nur der Gebrauchtwagenhändler! Als Unternehmer gilt bereits, wer beim Verkauf seines Fahrzeuges in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, z. B. ein selbständiger Handwerker, Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt, der sein gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkauft.
Achten Sie darauf, dass beide Vertragsformulare übereinstimmend und vollständig ausgefüllt und jeweils von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden! Sie können die Musterverträge entweder gleich online ausfüllen oder ausdrucken und handschriftliche Einträge vornehmen.


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Re: Ruckeln beim Beschleunigen

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 07:10
von Bacardifan86
Bei dem ADAC Kaufvertrag steht aber immer nur Garantie und Gewährleistung drin.Sachmängelhaftung ist wieder was anderes.

Re: Ruckeln beim Beschleunigen

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 09:56
von Mops
kaufvertrag_privat_33300.pdf

Re: Ruckeln beim Beschleunigen

Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 08:21
von stef
@Mops: in dem ADAC Kaufvertrag wird die Sachmängelhaftung explizit ausgeschlossen. Steht auch in den Erkläuterungen, dass bei Privat die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden kann.

Wenn dies im Vertrag aber nicht geschrieben steht, so gilt die Sachmängelhaftung auch bei Privatgeschäften.

Re: Ruckeln beim Beschleunigen

Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 09:30
von Mops
Ok alles klar

Re: Ruckeln beim Beschleunigen

Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 12:58
von Bacardifan86
Ich würde sowas immer noch extra mit reinschreiben.Hab Grad den Fall,das ich mein Motorrad zurück nehmen muss

Re: Ruckeln beim Beschleunigen

Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 14:21
von Mops
Warum?

Re: Ruckeln beim Beschleunigen

Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 14:22
von Bacardifan86
Wohl Motorschaden und wir haben keinen KV gemacht

Re: Ruckeln beim Beschleunigen

Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 14:23
von Mops
Oha