Re: Bitte Hilfe mit Getriebe meines A6
Verfasst: Fr 19. Dez 2014, 23:39
Hallo,
syborg2007x, das freut mich, immer schön so etwas zu hören.
Was mich hier allerdings interessiert, ist die GWY (wieder Motor BDG & Getriebe GWY) jetzt tatsächliche eine 01J-Multitronic?
Zum Tausch des Steuergerätes der 01J ein aktueller Erfahrungswert: Nachdem ich (A6 4B mit AYM/FSC) bei mir zwischenzeitlich mehrere Komibationen aus Schieberkasten und Steuergerät probiert habe, kann ich sagen, dass der Ausbau des Schieberkastens mit Steuergerät im eingebauten Zustand durchaus in 30 Minuten (und weniger) zu schaffen ist. Einbau dauert nicht viel länger. Tausch des Steuergerätes (sitzt am Schieberkasten) dauert im ausgebauten Zustand max. fünf Minuten. Schieberkasten auseinandernehmen, prüfen und reinigen dauert natürlich länger. Eingebauter Zustand bedeutet, dass die untere Motor/Getriebe-Abdeckung vorher bereits abmontiert und das Multi-Öl abgelassen wurde.
@ Horch
Das Problem bei "Arglist" ist, dass der Betroffene diese regelmäßig nachweisen muss, dieses ist meist schwierig. Interessanter ist grundsätzlich der Kaufvertrag. Dabei ist grundsätzlich zu prüfen, ob ein wirksamer Ausschluss der Sachmängelhaftung (sog. Gewährleistungsausschluss) vereinbart worden ist. Ein weiterer zusätzlicher Prüfungspunkt ist grundsätzlich auch die Höhe des möglichen Schadensersatzes (dies kann bereits zu Enttäuschungen führen). Aber all dieses erfordert eine Prüfung des Einzelfalls, selbst die beste Glaskugel hilft dabei nicht weiter. Grundsätzlich gilt aber natürlich auch hier, dass "Recht haben" und "Recht bekommen" leider nicht immer zwingend dasselbe sind. Zudem kann man leider "Recht bekommen" auch nicht mit "Geld bekommen" gleichsetzen. Hilfreich ist in diesen Fällen jedenfalls - neben einem guten Anwalt - eine gute Rechtsschutzversicherung (die diesen Fall auch abdeckt). Man kann natürlich versuchen eine erste kostengünstige Vorabprüfung bspw. über den ADAC (als Mitglied) oder eine günstige Online-Anwaltsauskunft einzuholen, diese ersetzen jedoch keine Rechtsberatung. Ggf. empfiehlt sich dazu den Sachverhalt (Kaufverhandlungen/Kaufvertrag) möglichst präzise und knapp zusammen zu fassen (ohne persönliche Wertungen) und die entsprechenden Dokumente einzuscannen und (auf Rückfrage) zu übermitteln. Auch dieser allgemeine Tipp stellt selbstverständlich keine Rechtsberatung dar.
Gruß
Pannenoskar
syborg2007x, das freut mich, immer schön so etwas zu hören.
Was mich hier allerdings interessiert, ist die GWY (wieder Motor BDG & Getriebe GWY) jetzt tatsächliche eine 01J-Multitronic?
Zum Tausch des Steuergerätes der 01J ein aktueller Erfahrungswert: Nachdem ich (A6 4B mit AYM/FSC) bei mir zwischenzeitlich mehrere Komibationen aus Schieberkasten und Steuergerät probiert habe, kann ich sagen, dass der Ausbau des Schieberkastens mit Steuergerät im eingebauten Zustand durchaus in 30 Minuten (und weniger) zu schaffen ist. Einbau dauert nicht viel länger. Tausch des Steuergerätes (sitzt am Schieberkasten) dauert im ausgebauten Zustand max. fünf Minuten. Schieberkasten auseinandernehmen, prüfen und reinigen dauert natürlich länger. Eingebauter Zustand bedeutet, dass die untere Motor/Getriebe-Abdeckung vorher bereits abmontiert und das Multi-Öl abgelassen wurde.
@ Horch
Das Problem bei "Arglist" ist, dass der Betroffene diese regelmäßig nachweisen muss, dieses ist meist schwierig. Interessanter ist grundsätzlich der Kaufvertrag. Dabei ist grundsätzlich zu prüfen, ob ein wirksamer Ausschluss der Sachmängelhaftung (sog. Gewährleistungsausschluss) vereinbart worden ist. Ein weiterer zusätzlicher Prüfungspunkt ist grundsätzlich auch die Höhe des möglichen Schadensersatzes (dies kann bereits zu Enttäuschungen führen). Aber all dieses erfordert eine Prüfung des Einzelfalls, selbst die beste Glaskugel hilft dabei nicht weiter. Grundsätzlich gilt aber natürlich auch hier, dass "Recht haben" und "Recht bekommen" leider nicht immer zwingend dasselbe sind. Zudem kann man leider "Recht bekommen" auch nicht mit "Geld bekommen" gleichsetzen. Hilfreich ist in diesen Fällen jedenfalls - neben einem guten Anwalt - eine gute Rechtsschutzversicherung (die diesen Fall auch abdeckt). Man kann natürlich versuchen eine erste kostengünstige Vorabprüfung bspw. über den ADAC (als Mitglied) oder eine günstige Online-Anwaltsauskunft einzuholen, diese ersetzen jedoch keine Rechtsberatung. Ggf. empfiehlt sich dazu den Sachverhalt (Kaufverhandlungen/Kaufvertrag) möglichst präzise und knapp zusammen zu fassen (ohne persönliche Wertungen) und die entsprechenden Dokumente einzuscannen und (auf Rückfrage) zu übermitteln. Auch dieser allgemeine Tipp stellt selbstverständlich keine Rechtsberatung dar.
Gruß
Pannenoskar