Multitronic-Rucke innerhalb der Gebrauchtwagen-Gewährleistun
Verfasst: Mo 2. Mai 2016, 15:50
Ein „herzliches“ Hallo an dieses Forum &
ein „Dankbares“ im Besonderen für die Moderatoren,
Ich wollte mich (eher das Gute Stück von Audi) mal vorstellen
1) A4 Avant 3.0TDi, Multtronic Baujahr 2013, gekauft 01/2016 mit 245TKM
unfallfrei
alle Services bei Audi
(1x Ölwanne + Vorderachsschenkel getauscht, ansonsten alles nur Verschleißteile)
alle Multitronic Services nach Serviceplan (60TKM Raster),
zuletzt bei 243TKM
2) MotorCode: CLAB (3.0 Diesel, 204PS, 400Nm)
3) GetriebeCode: NDY (3. Generation, 8Gang)
und hätte als Neuling auch gleich Bedarf an ein paar Empfehlungen oder Hinweisen.
Dazu stelle ich gleich einen Beitrag ein.
Den Wagen habe ich bei einem VW/Audi Zentrum gekauft;
es gibt eine Händlergewährleistung; auf eine CarGarantie wurde aus Kostengründen verzichtet.
Nun zu meinem Problem (technischer, praktischer+rechtlicher Art) und der Bitte um Hinweise, ob ihr in Richtung Gewährleistung Erfahrungen oder Hinweise geben könnt.
A) vorab ein Zusammenfassung der Sachlage:
• nach ca. 6 Wochen nach Kauf beginnt die Multitronic beim Anfahren (deutlicher an Steigungen) zu „Ruckeln“ d.h. der Händler ist in der Beweislast, das kein Mangel bei Verkauf vorlag
• das Ruckeln ist als „Schlagen im Antriebsstrang“ stärker geworden;
man kann es nun auch „Bocken“ nennen (vornehmlich an Steigungen)
• das Fahrzeug war 2x beim Händler; beim 2. Mal wurde mir mündlich mitgeteilt, dass ein Getriebeaustausch notwendig sei.
• Ich habe mich nun durch Euer Forum gearbeitet + denke die Technik verstanden zu haben + sehe mich im typischen Audi-Austausch-Prozedere „gefangen“
• Nach der Forum-Lern-Session habe ich den Händler noch mal kontaktiert:
a) Nein, das Getriebe wurde nicht ausgebaut
b) die Diagnose + der Vorschlag zum Austausch wurde nach Auslesen Fehlerspeicher und Getriebe-STG gemacht
c) Protokolle von Fehlerspeicher VCDS sind nicht mehr auffindbar
ob eine Kupplungsadaptionsfahrt gemacht wurde wussten sie auch nicht mit Sicherheit (wahrscheinlich ja)
d) auf die Aufforderung im Rahmen der Gewährleistung kostenlos nachzubessern,
antwortet das Audi-Zentrum, dass es sich um einen „KomfortMangel“ handelt und lehnt einen Sachmangelhaftung ab.
B) nun eine Frage an die Techniker:
• es muss doch Herstellerkriterien geben, anhand denen ein Kundenproblem (Multitronic-Ruckeln) geprüft, das Ergebnis eingeordnet und letztendlich eine „Beurteilung“ vorgenommen wird, ob ein Defekt vorliegt und wie eine Reperatur zu erfolgen hat.
• Bei Audi gibt es (habe ich aus dem Forum) sogennate TPI, technische Produkt Information; gibt es so etwas für das „Multitronic-Ruckeln“ ?
• oder konkret: was ist ein „Sachmangel“ und was ist ein „Komfortmangel“
B) danach eine Frage, was ihr „praktisch“ empfehlen würdet ?:
• soll ich die Multitronic weiterfahren (bis mein persönliches Empfinden sagt, dass es bald zu Ende geht)
• oder gibt es objektive Kriterien, nach deren Eintreten umgehend eine Überholung (das Wellness-Paket“ eingeplant werden soll
C) abschließend eine Frage an Juristen/Kaufleute:
• Ist der Händler in der Pflicht zu reparieren, wenn ein Sqachmangel vorliegt ?
• Der Händler sagt Nein, da ein gebrauchtes Getriebe wirtschaftlich nicht sinnvoll ist
und er bietet nur eine Rücknahme/Tausch gegen Gebrauchten aus dem Bestand, was derzeit für mich nicht in Betracht kommt.
• Falls jemand einen Anwalt hat, der auf „Gebrauchtwagen/Gewährleistungs-Recht“ spezialisiert ist, dann bitte ich um die Adresse.
Viel Dank für Eure Unterstützung
- Isengrimm
ein „Dankbares“ im Besonderen für die Moderatoren,
Ich wollte mich (eher das Gute Stück von Audi) mal vorstellen
1) A4 Avant 3.0TDi, Multtronic Baujahr 2013, gekauft 01/2016 mit 245TKM
unfallfrei
alle Services bei Audi
(1x Ölwanne + Vorderachsschenkel getauscht, ansonsten alles nur Verschleißteile)
alle Multitronic Services nach Serviceplan (60TKM Raster),
zuletzt bei 243TKM
2) MotorCode: CLAB (3.0 Diesel, 204PS, 400Nm)
3) GetriebeCode: NDY (3. Generation, 8Gang)
und hätte als Neuling auch gleich Bedarf an ein paar Empfehlungen oder Hinweisen.
Dazu stelle ich gleich einen Beitrag ein.
Den Wagen habe ich bei einem VW/Audi Zentrum gekauft;
es gibt eine Händlergewährleistung; auf eine CarGarantie wurde aus Kostengründen verzichtet.
Nun zu meinem Problem (technischer, praktischer+rechtlicher Art) und der Bitte um Hinweise, ob ihr in Richtung Gewährleistung Erfahrungen oder Hinweise geben könnt.
A) vorab ein Zusammenfassung der Sachlage:
• nach ca. 6 Wochen nach Kauf beginnt die Multitronic beim Anfahren (deutlicher an Steigungen) zu „Ruckeln“ d.h. der Händler ist in der Beweislast, das kein Mangel bei Verkauf vorlag
• das Ruckeln ist als „Schlagen im Antriebsstrang“ stärker geworden;
man kann es nun auch „Bocken“ nennen (vornehmlich an Steigungen)
• das Fahrzeug war 2x beim Händler; beim 2. Mal wurde mir mündlich mitgeteilt, dass ein Getriebeaustausch notwendig sei.
• Ich habe mich nun durch Euer Forum gearbeitet + denke die Technik verstanden zu haben + sehe mich im typischen Audi-Austausch-Prozedere „gefangen“
• Nach der Forum-Lern-Session habe ich den Händler noch mal kontaktiert:
a) Nein, das Getriebe wurde nicht ausgebaut
b) die Diagnose + der Vorschlag zum Austausch wurde nach Auslesen Fehlerspeicher und Getriebe-STG gemacht
c) Protokolle von Fehlerspeicher VCDS sind nicht mehr auffindbar
ob eine Kupplungsadaptionsfahrt gemacht wurde wussten sie auch nicht mit Sicherheit (wahrscheinlich ja)
d) auf die Aufforderung im Rahmen der Gewährleistung kostenlos nachzubessern,
antwortet das Audi-Zentrum, dass es sich um einen „KomfortMangel“ handelt und lehnt einen Sachmangelhaftung ab.
B) nun eine Frage an die Techniker:
• es muss doch Herstellerkriterien geben, anhand denen ein Kundenproblem (Multitronic-Ruckeln) geprüft, das Ergebnis eingeordnet und letztendlich eine „Beurteilung“ vorgenommen wird, ob ein Defekt vorliegt und wie eine Reperatur zu erfolgen hat.
• Bei Audi gibt es (habe ich aus dem Forum) sogennate TPI, technische Produkt Information; gibt es so etwas für das „Multitronic-Ruckeln“ ?
• oder konkret: was ist ein „Sachmangel“ und was ist ein „Komfortmangel“
B) danach eine Frage, was ihr „praktisch“ empfehlen würdet ?:
• soll ich die Multitronic weiterfahren (bis mein persönliches Empfinden sagt, dass es bald zu Ende geht)
• oder gibt es objektive Kriterien, nach deren Eintreten umgehend eine Überholung (das Wellness-Paket“ eingeplant werden soll
C) abschließend eine Frage an Juristen/Kaufleute:
• Ist der Händler in der Pflicht zu reparieren, wenn ein Sqachmangel vorliegt ?
• Der Händler sagt Nein, da ein gebrauchtes Getriebe wirtschaftlich nicht sinnvoll ist
und er bietet nur eine Rücknahme/Tausch gegen Gebrauchten aus dem Bestand, was derzeit für mich nicht in Betracht kommt.
• Falls jemand einen Anwalt hat, der auf „Gebrauchtwagen/Gewährleistungs-Recht“ spezialisiert ist, dann bitte ich um die Adresse.
Viel Dank für Eure Unterstützung
- Isengrimm