Fahrzeug schieben ohne Ölfüllung?
Verfasst: Mo 19. Jun 2017, 15:19
Hallo,
Wenn das StG. zwecks Reparatur ausgebaut und das Getriebe vorläufig verschlossen, aber nicht wieder mit Öl gefüllt wurde - darf das KFZ dann von der Bühne ca. 30m zum Abstellen und später wieder zurück zur Bühne geschoben werden? Oder sollte man dazu das Öl wieder einfüllen (also auch den Deckel dicht verschließen)?
Laut Leitfäden darf es ohne Füllung nicht geschleppt werden. Die Frage ist, ob damit eine Reise vom Ausfallsort zur Werkstatt bzw. komplett leere Getriebe oder generell jedwede Bewegung gemeint ist.
Nach dem Ausbau habe ich es bereits geschoben, aber da war es innen zumindest noch "feucht". Eine Woche später wird wohl schon alles abgeronnen und trocken sein. Daher mache ich mir jetzt Gedanken...
Kann mir jemand etwas dazu sagen?
Danke!
Wenn das StG. zwecks Reparatur ausgebaut und das Getriebe vorläufig verschlossen, aber nicht wieder mit Öl gefüllt wurde - darf das KFZ dann von der Bühne ca. 30m zum Abstellen und später wieder zurück zur Bühne geschoben werden? Oder sollte man dazu das Öl wieder einfüllen (also auch den Deckel dicht verschließen)?
Laut Leitfäden darf es ohne Füllung nicht geschleppt werden. Die Frage ist, ob damit eine Reise vom Ausfallsort zur Werkstatt bzw. komplett leere Getriebe oder generell jedwede Bewegung gemeint ist.
Nach dem Ausbau habe ich es bereits geschoben, aber da war es innen zumindest noch "feucht". Eine Woche später wird wohl schon alles abgeronnen und trocken sein. Daher mache ich mir jetzt Gedanken...
Kann mir jemand etwas dazu sagen?
Danke!